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Aktuelle Zahlen zum sexuellen Kindesmissbrauch

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Vor drei Wochen wurde die aktuelle Kriminalstatistik  des Bundeskriminalamts (BKA) mit den Zahlen von 2022 veröffentlicht. Demnach stagniert die Zahl der zur Anzeige gebrachten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und ist im Vergleich zu 2021 ungefähr gleichgeblieben. Sie liegt bei 15.520. Laut dem Präsidenten des BKA  werden also täglich 48 Kinder in Deutschland Opfer sexueller Gewalt. Das sind die Schlussfolgerungen aus dem polizeilichen Hellfeld. Wie hoch die Zahlen tatsächlich sind, ist unbekannt (Dunkelfeld). Wir haben die aktuellen Zahlen und Definitionen in unserem Artikel Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.

2022 gab es außerdem 1.583 Fälle von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und Jugendlichen. Die Fälle der Herstellung, des Besitzes oder der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte haben im Vergleich zu 2021 um 10,3 % auf 48.821 zugenommen. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsdarstellungen und jugendpornografische Inhalte besaßen, herstellten, erwarben oder insbesondere über die sozialen Medien weiterverbreiteten, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Offenbar besteht hier wenig Unrechtsbewusstsein. Laut der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM ) ist die Ursache in erster Linie „digitale Naivität“.

Damit Hausärzt*innen Betroffene auch in der Hausarztpraxis erkennen und einfühlsam und sinnvoll handeln können, sollten einige Begriffsdefinitionen und Risikofaktoren bekannt sein. Unter sexuellem Missbrauch an Kindern unter 14 Jahre versteht man jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind vorgenommen wird. Dabei gibt es sexuelle Übergriffe in einem rechtlichen Graubereich, z. B. verbale Belästigungen, voyeuristisches Betrachten des kindlichen Körpers, (nur scheinbar unabsichtliche) flüchtige Berührungen von Brust oder Genitalbereich. Immer häufiger wird die Gefährdung durch Internet-Kontakte: Cybergrooming (Anbahnung sexueller Gewalt im Internet), missbräuchliches Sexting (unautorisierte Verbreitung von Filmen oder Fotos mit selbstgefertigten sexuellen Darstellungen und Textbotschaften) oder ungewollte Konfrontation mit Pornografie.

Das Dunkelfeld kann nur durch Befragungen Betroffener grob eingeschätzt werden. Demnach hat jeder 7.–8. Erwachsene in Deutschland in seiner Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt erfahren. Bei Frauen ist die Rate höher: jede 5.–6. Frau ist betroffen. Nach Hochrechnungen sitzen in jeder deutschen Schulklasse 1–2 Kinder, die Opfer sexueller Gewalt sind oder waren.

In 75 % der Fälle findet sexueller Missbrauch im engsten Familienkreis oder im nahen sozialen Umfeld statt, also durch Personen, die den Opfern persönlich bekannt sind. Missbrauch über das Internet erfolgt in den meisten Fällen durch Fremdtäter. Die Täter*innen sind in 80–90 % der Fälle Männer und männliche Jugendliche und in 10–20 % der Fälle Frauen und weibliche Jugendliche. Es gibt kein klassisches Täterprofil und keine typische Täterpersönlichkeit.

Besonders groß ist die Gefahr, sexuell missbraucht zu werden, bei Kindern, die bereits sexuelle Gewalt erfahren haben und/oder die wegen schwieriger familiärer Verhältnisse bei Pflegefamilien und in Wohngruppen leben. Auch bei Kindern, die sozial isoliert sind oder in autoritären Familienstrukturen leben, ist die Gefahr erhöht. Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist die Missbrauchsrate zwei- bis dreimal höher als bei Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung.

Es gibt keine eindeutigen Zeichen oder Symptome, an denen Kinder, die Opfer von Missbrauch sind, erkannt werden können. Aber was ist zu tun, wenn sich bei einem Kind oder Jugendlichen ein Hinweis oder Verdacht auf sexuellen Missbrauch ergibt? Hier kann vieles falsch gemacht werden. Wenn das Vertrauen der Eltern/Sorgeberechtigten oder des Kindes einmal verloren ist, kann es sehr schwer werden, zu helfen. Es empfiehlt sich, zunächst Beratung einzuholen, z. B. beim Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch  oder anonym beim Jugendamt. Bei einem „rechtfertigendem Notstand“, wenn sonst ein fortgesetzter schwerer Missbrauch nicht verhindert werden kann, besteht auch für Ärzt*innen eine Meldepflicht, z. B. an das Jugendamt oder die Polizei. Genauere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel Kindesmisshandlung und Vernachlässigung.

Was ist das Fazit für die Praxis? Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist viel häufiger als gedacht, kommt in allen Gesellschaftsschichten vor und geschieht häufig über das Internet. Kinder und Jugendliche können unbeabsichtigt Täter*innen werden, indem Sie kinderpornografische Inhalte auf dem Handy besitzen und/oder weiterleiten. Besonders missbrauchsgefährdete Kinder, z. B. in Wohngruppen, erfordern besondere Aufmerksamkeit.

Marlies Karsch (Chefredakteurin)

 

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